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   BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86   

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BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86 (https://dejure.org/1986,10595)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1986 - 8 CB 98.86 (https://dejure.org/1986,10595)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1986 - 8 CB 98.86 (https://dejure.org/1986,10595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zulassungsfreiheit einer Revision

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 21.11.1983 - 9 C 203.82

    Umfang der Berücksichtigung des Grundsatzes der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf Fälle einer zu Unrecht unterbliebenen mündlichen Verhandlung scheitert an dem eindeutig auf Öffentlichkeitsverstöße "bei" der mündlichen Verhandlung abstellenden Gesetzeswortlaut (vgl. Beschluß vom 21. November 1983 - BVerwG 9 C 203.82 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 46 S. 21 m.weit.Nachw.).

    Denn ein derartiger Verfahrensmangel kann ebenfalls nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 133 VwGO gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Juli 1964 - BVerwG VIII C 32.64 - BVerwGE 19, 157 f. und vom 21. November 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86
    Denn ein derartiger Verfahrensmangel kann ebenfalls nicht mit der zulassungsfreien Revision nach § 133 VwGO gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Juli 1964 - BVerwG VIII C 32.64 - BVerwGE 19, 157 f. und vom 21. November 1983, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86
    Eine in dieser Weise bedingt eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV B 85.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 7 S. 6 und vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 S. 35 ).
  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 78.81

    Erfolg der Revision aufgrund der Verfahrensrüge der zu Unrecht fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86
    Ob in der Entscheidung ohne eine gebotene mündliche Verhandlung zugleich eine Verletzung des Anspruchs der Kläger auf rechtliches Gehör zu sehen ist (vgl. dazu Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 78.81 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 13 S. 7 ), mag auf sich beruhen.
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